Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) =

Ziel der stufenweisen Wiedereingliederung ist es, Beschäftigte unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Die stufenweise Wiedereingliederung ist auch unter dem Begriff "Hamburger Modell" bekannt. Während dieser Zeit erhalten Betroffene Kranken- oder Übergangsgeld.

Unsere Ärzte beraten und begutachten Ihre Mitarbeiter bevor sie die Arbeit nach Krankheit wieder aufnehmen wollen. Wir sehen uns als Verbindung zwischen den behandelnden Ärzten, beraten zu den Anforderungen, die Ihren genesenden Mitarbeiter am Arbeitsplatz erwarten und verhindern so einen schnellen Rückfall. Wir erarbeiten einen individuellen Stufenplan zur Wiederaufnahme der Tätigkeit, der dem Betrieb und dem Mitarbeiter nützt!

Im Stufenplan wird die schrittweise Wiedereinführung in die bisherige Tätigkeit festgelegt. In der Regel erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Arbeitsbelastung bis zur Wiederherstellung der vollständigen Arbeitsfähigkeit. In der Regel dauert eine stufenweise Wiedereingliederung zwischen sechs Wochen und sechs Monaten.

Die Wiedereingliederung wird durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen begleitet. Soweit erforderlich kann der Stufenplan im Verlauf dem Gesundheitszustand des Beschäftigten angepasst, verlängert, verkürzt oder abgebrochen werden.

Ein Stufenplan kann wie folgt aussehen:

  • Beginn und Ende der Maßnahme,
  • Einzelheiten über die verschiedenen Stufen,
  • ein Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende,
  • Gründe für einen Abbruch,
  • Ruhen von Bestimmungen im Arbeitsvertrag während der Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung und
  • Höhe eines eventuellen Arbeitsentgeltes.

Eine erfolgreiche stufenweise Wiedereingliederung endet, wenn der Beschäftigte wieder voll belastbar ist. Wird die schrittweise Arbeitsaufnahme abgebrochen, gilt er weiterhin als arbeitsunfähig. Dann müssen weitergehende medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder auch eine Rente wegen Erwerbsminderung erwogen werden.

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