Bildschirmarbeitsstättenverordnung
Die Bildschirmarbeitsstättenverordnung regelt die Voraussetzungen, die der Unternehmer für einen Bildschirmarbeitsplatz schaffen muss und stellt dem Mitarbeiter ein umfangreiches Beratungspaket zur Gesundheitsvorsorge am Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung. Die Mitarbeiter der G&S führen im Betrieb die Gefährdungsbeurteilungen durch und bieten Ihren Mitarbeitern eine ausführliche Beratung zu Sehhilfen inklusive der Augenuntersuchung an.