Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit
Die DGUV V2 schreibt vor: Eine Grundbetreuung, also die grundlegende Unterstützungs-leistungen, wie sie sich aus den Arbeitgeberpflichten aus den §§ 3,4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes ergeben und eine betriebsspezifische Betreuung, Maßnahmen aus der Beratung individueller Aspekte bestehender und neu installierter Arbeitssysteme und die dort enthaltenen Erfordernisse der Arbeitsgestaltung.
Die Spezialisten für technischen Arbeitsschutz führen die Gefährdungsanalysen vor Ort durch, dokumentieren die Ergebnisse und untermauern sie durch eigene Messdaten. Unsere Fachkräfte unterweisen Ihre Mitarbeiter anhand der erstellten betriebsspezifischen Unterlagen.