Gefahrstoffverordnung
GefStoffV
Am 1. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie hat nun neben dem Chemikaliengesetz auch das Arbeitsschutzgesetz als Grundlage. Wie bei anderen Gefährdungen am Arbeitsplatz muss vor Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Beurteilung der Arbeitsbedingten (Gefährdungsbeurteilung) vorgenommen werden. Sie umfasst Gefährdungen durch Einatmen (inhalativ), Hautkontakt (dermal) und durch physikalisch-chemische Wirkungen von Gefahrstoffen, wie z.B. Brände oder Explosionen.
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter. Diese sind in der neuen Gefahrstoffverordnung – analog zur Biostoffverordnung- in Maßnahmenpaketen zusammengefasst, die als Schutzstufen bezeichnet werden.
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